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Was jetzt noch fehlt und möglicherweise noch die eine oder andere Ergänzung bringt, ist die Annahme durch den Rat der europäischen Union! Jedoch findet in der Regel keine grundlegende Änderung mehr statt.

Als nächsten Schritt muss spätestens nach 2 Jahren diese Richtlinie, so wie angenommen umgesetzt werden, oder auch länderspezifisch ausgebaut werden.

Mit diesem Schritt sollen Unternehmen angehalten werden, bereits jetzt ein geregeltes Hinweisgeber-System und entsprechende Compliance Regelungen im Unternehmen zu etablieren und auszurollen. Dieses kann entweder intern, oder extern betrieben werden.

Der Verbraucherschutz soll in diesem Bezug ebenfalls gestärkt werden. Auch der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten sowie die Sicherheit von Informationssystemen und die Datenverarbeitung grundsätzlich soll gestärkt werden. Was noch fehlt, ist die entsprechende Regelung von AI & Robotic Gesetzen, welche uns sehr wichtig sind. Deshalb empfehlen wir diese umgehend nachzureichen.

Weitere Themen, wie

– Diskriminierung

– Mobbing

und viele mehr sollen damit geregelt werden. Es ist auch abzuwarten, wie der Umstand von externen Meldungen in Verbindung zur Geschäftsgeheimnis- & KnowHow Richtlinie, welche ebenfalls vor der Annahme steht zu interpretieren sein wird. Eines ist sicher, es ist immer wichtiger, dass Unternehmen einen Compliance Manager (intern oder extern) im Unternehmen plazieren, welcher sich um diese Themen kümmert.

Es bleibt auch weiters abzuwarten, wie sich die Kombination mit Betriebsrat & Co verhalten wird. Hier wird es möglicherweise auch noch Spannungsfelder geben, wo sich möglicherweise der Betriebsrat, falls dieser besteht, bzw. gesetzlich erforderlich ist, die eine oder andere zusätzliche Zustimmung dazu holen wird.

Es wird von uns diesbezüglich empfohlen, eine EXTERNE Schlichtungsstelle, welche wir ebenfalls anbieten, einzurichten. vereinbaren Sie dazu einen entsprechenden Beratungstermin.

Wann unterliegen Hinweisgeber eigentlich dem Schutzbereich der Richtlinie:

– Wenn ein hinreichender Grund zur Annahme, oder auch nur der bloße Verdacht besteht und dieser auch der Wahrheit entspricht, dass die gemeldeten Informationen stimmen, was  sicherlich von Fall zu Fall genau geprüft werden muß und

– intern oder extern, bzw. direkt auf externen oder öffentlichen Weg Meldung erstattet wurde.

Natürlich besteht in allen Belangen eine grundlegende Dokumentationspflicht des Vorfalles und bei Notwendigkeit oder Bedarf können auch andere Institutionen, wie Gerichte, Staatsanwaltschaft hinzugezogen werden.

Möglicherweise kommt auch die „Kronzeugenregelung“ in Betracht, welche jedoch nicht aus der Whistlblower Richtlinie resultiert, sondern von Gerichten entsprechend angeordnet wird.

Auch das Thema Arbeitsrecht ist natürlich entsprechend zu betrachten. Im Öffentlichen Bereich besteht eine Meldepflicht für Beamte und für Vertragsbedienstete. Bei privaten Arbeitnehmern besteht zumindest der Schutz vor ungerechtfertigten Benachteiligungen. (Kündigung & Diskriminierung) sind hier ein Thema.

ACHTUNG: Es gilt eine UMGEKEHRTE BEWEISPFLICHT!!

Es ist sehr wichtig, daß entsprechend geschultes Personal eingesetzt ist, weil hier sehr wichtige Arbeitsabläufe einzuhalten sind.

  • Die Verpflichtung von Folgemaßnahmen und diese sind nicht so einfach umzusetzen.
  • Vertrauliche Nachforschungen bis hin zum Lokalaugenschein
  • Dokumentation durch Bild, Video, Ton und Dokumente
  • Nachvollziehbare Beweise
  • Schadenersatz (Bewertung)
  • Unmittelbare und längerfristige Schutzmaßnahmen
  • und vieles mehr.

Es müssen auch der Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen informiert werden und Ihm eine Eingangsbestätigung zugestellt werden. Weiters muß Ihm nachweislich innerhalb von 3 Monaten der Stand der Untersuchung mitgeteilt werden.

Natürlich nicht zu vergessen muss im Unternehmen vorab ein Compliance Prozeß definiert werden, welcher besagt:

  • Wie wird mit Vorfällen umgegangen
  • Wie geht die Organisation damit um
  • Welche Auswirkungen hat es auf die Öffentlichkeitsarbeit
  • und vieles mehr.

Der Hinweisgeber muß weiters:

  • Vor Haftung geschützt werden, welche daraus resultieren
  • Schutz vor Repressalien
  • Bewahrung vor Benachteiligungen
  • und vieles mehr.

Eine entsprechende Ausbildung und fortlaufende Schulung der Mitarbeiter, welcher die Compliance Abteilung hat. Schulung an den Hinweisgeber Systemen und vieles mehr.

DSGVO:

Es ist für den Einsatz eines Hinweisgeber-Systems eine Datenschutz Folgeabschätzung zu machen. Weiters muß entsprechend im Verfahrensverzeichnis ein entsprechender Eintrag vorhanden sein. Es ist auch unerläßlich, daß bei der externen Vergabe ein entsprechender Auftragsdatenverarbeitungsvertrag unterfertigt wird. Weiters sind Vorkehrungen zu treffen, wenn Auskunft im Rahmen der DSGVO von der Behörde und/oder Gerichten verlangt wird.

Nicht zu vergessen ist auch die gesetzliche Verpflichtung, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiter über das System und dem damit verbundenen Schutz von Hinweisgebern informieren muß!

Es ist auch die Verbindung von Hinweisgebern und dem UWG zu prüfen!

P8_TA-PROV(2019)0398
Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (COM(2018)0238 – C8-0165/2018 – 2018/0112(COD))

LINK zur Verordnung: http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-0398_DE.html#title2

Die Grundaussage lässt sich so zusammenfassen:

Diese Verordnung trägt zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes bei, indem sie weitgehend mehr Transparenz und Fairness in den Beziehungen „Plattformen zum Geschäft“ (P2B) fördert. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören die Gewährleistung des Marktzugangs und letztlich die Auswahl der Verbraucher und das Wohlergehen der Verbraucher in der Plattformwirtschaft, die Vermeidung von Missbrauch und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure sowie die beste Nutzung von Vermittlungsmechanismen, um die Effektivität und Transparenz dieser Prozesse.

Online-Vermittlungsdienste, wie z. B. E-Commerce-Marktplätze (z.B. Amazon, eBay) und Suchmaschinen (z.B. Google Search), müssen eine Reihe von Maßnahmen umsetzen, um sicherzustellen, dass ihre vertraglichen Beziehungen zu Unternehmen (z.B. Online-Händler, Hotels) Und Restaurants Unternehmen, App-Entwickler) sind transparent, im Rahmen der ersten EU-Gesetzgebung, die sich speziell mit den Beziehungen zwischen den einzelnen Unternehmen befasst. Eines der Ziele besteht darin, unlautere Praktiken im digitalen Binnenmarkt zu stoppen.

Das nationale Verbot von „Bestpreisklauseln“ bleibt dabei unberührt.

Was bedeutet das:

Dies bedeutet, dass Betriebe weiterhin Waren und Dienstleistungen im Online-Geschäft auf ihren Web-Auftritten zu gleichen oder besseren Preisen anbieten dürfen als über ihre großen Vertragspartner, die Online-Buchungsplattformen.

Sie bringt Transparenzvorschriften in Bezug auf die Geschäftsbedingungen der Plattformen, Rankings und Datenzugang sowie ein Beschwerdemanagementsystem und eine Klagemöglichkeit von Wirtschaftsverbänden.

Wir unterstützen Sie sehr gerne dabei. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin.

Mit dieser Verordnung soll eine Rechtssicherheit geschaffen werden, welche im speziellen den Verbraucherschutz stärken sollen. Es ist davon auszugehen, daß wiederum einiege ONLINE-DIENSTE, wie z.B. Webshops vom Markt verschwinden werden, was auch KEINE Lösung ist. Deshalb schaffen wir Instrumente, welche speziell Unternehmen, welche ONLINE-DIENSTE betreiben eine Rechtssicherheit geben und einen sicheren Betrieb gewährleisten.

Deshalb ist es unserer Meinung nach immer wichtiger, die Online-Plattformen, im Funktionsumfang einerseits und im Vertrauen darin weiter zu stärken. Deshalb bieten wir unseren Kunden auch die Möglichkeit an, daß wir als unabhängige Datenschutzagentur und als freier Sachverständiger für Datenschutz & digitale Transformation auftreten.

Wir arbeiten in unserem Netzwerk als freie Sachverständige speziell zu den Themen:

  • Datenschutz & digitale Transformation
  • AI & Robotik
  • Security
  • Cloud-Services
  • Freie Schlichtungsstelle
  • und andere mehr.

Warum arbeiten wir als freie Sachverständige. Weil wir eine unabhängige Bewertung abgeben wollen und bevor es noch zu einer Klage vor Gericht kommt, wo natürlich ein beeideter Sachverständiger beauftragt wird, was enorme Kosten mit sich bringt und eine „freundschaftliche Einigung“ eher ausschließt.

Das Geld, welches für

  • Rechtsanwälte
  • Gerichtskosten
  • Herstellung des „guten“ Rufes
  • Verlust eines Kunden
  • und vielem mehr

bezahlt werden muß, kann auch für eine gute und nachhaltige Einigung verwendet werden.

Das ist eine Form von Nachhaltigkeit, welche wir vertreten und für welche wir uns auch einsetzen. Wir beraten Sie diesbezüglich sehr gerne. Vereinbaren Sie dazu jetzt einen Beratungstermin.

Scheinbar hat der grundlegende Wunsch nach Zugänglichkeit von öffentlichen und auch privaten Websites für alle und auch für jene mit Behinderung keine Reaktion erzeugt. Deshalb hat das zu einer Richtlinie geführt, welche zwar im ersten Schritt nur öffentliche Institutionen, wie Gemeinden, usw. betrifft und das mit folgenden Fristen:

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in ihre nationalen Gesetze ist am 23.09.2018 abgelaufen.

Sie haben bis 23.09.2019, die Bestimmungen auf neue Websites anzuwenden, 23.09.2020 sie auf bestehende Websites anzuwenden und sie 23.06.2021, sie auf die mobilen Anwendungen der öffentlichen Hand anzuwenden.

Das kann und ist aber auch durchaus relevat für private Homepages, weil hier einige gesetzlich vorgeschriebene Regelungen, sei es die DSGVO oder andere auch für Menschen mit Behinderung zugänglich sein muß. Sollte das nicht möglich sein, kann es durchaus zu Klagen vor Gerichten kommen, welche sich dann wiederum an der entsrechenden Richtlinie orientieren.

Sprechen Sie mit uns und vereinbaren Sie ein entsprechendes Beratungsgespräch.

Checkliste für barrierefreie Websites

Es gibt keine verbindlichen Standards oder Regelungen darüber, was Websites erfüllen müssen. Eine Website hat dem Stand der Technik, unter Einsatz der bestmöglichen Methodik, zu entsprechen und dabei ein barrierefreies Design aufzuweisen. 100% Barrierefreiheit gibt es auch im Internet nicht, da unterschiedliche Formen der Beeinträchtigung existieren. Eine konkrete und allgemein gültige Musterlösung, wie die Darstellung von Inhalten zu erfolgen hat, gibt es daher nicht. Vielmehr ist im Einzelfall die Umsetzbarkeit der Techniken zur Sicherstellung der entsprechenden Grundsätze bzw. Richtlinien zu prüfen:

  • Für jeden Nicht-Text-Inhalt sind Text-Alternativen bereitzustellen, so dass er in eine andere von Menschen erforderliche Form (Großschrift, Braille, Sprache, Symbole, einfachere Sprache) geändert werden kann
  • Für zeitgesteuerte Medien (Audio- und Videodateien) sind Alternativen bereitzustellen
  • Inhalte sind so zu gestalten, dass diese auf verschiedene Weise ohne Verlust an Information oder Struktur (wie einfacheres Layout) präsentiert werden können
  • Erleichtertes sehen und hören der Inhalte, einschließlich des Vorder- und Hintergrunds, für die Nutzer soll ermöglicht werden
  • Das Ausführen aller Funktionalitäten per Tastatur ist sicherzustellen
  • Nutzer sollen ausreichend Zeit haben, um Inhalte zu lesen und zu verwenden
  • Inhalte sind so zu gestalten, dass keine epileptischen Anfälle ausgelöst werden
  • Orientierungs- und Navigationshilfen sowie Hilfen beim Auffinden von Inhalten sind bereitzustellen
  • Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten
  • Websites sind so zu gestalten, dass Darstellung und Funktionsweise voraussagbar sind
  • Zur Vermeidung und Korrektur von Fehlern sind unterstützende Funktionen bereitzustellen
  • Die Kompatibilität mit Benutzeragenten einschließlich assistierender Technologien ist sicherzustellen

Beim Erstellen wie Prüfen von Websites empfiehlt es sich, die Betroffenheit von Menschen mit Behinderungen miteinzubeziehen – sich in deren Lage versetzen, wo entstehen Barrieren. In der Praxis wird empfohlen, die Homepage von Personen mit Behinderungen testen zu lassen. Hilfestellung in der Praxis leisten diesbezüglich auch die Behindertenverbände.

SERVICES in Wien und München.

Mit dieser Variante lassen sich die einen oder anderen interessanten Szenarien abbilden und auch durchaus Vorteile generieren.

Wenn sie spezielle Wünsche im Bezug Ihrer Unternehmensentwicklung haben sprechen Sie mit uns. Wir unterstützen Sie diesbezüglich sehr gerne.

Alle Services werden natürlich voll digital abgewickelt und werden im Rahmen unseres Projektes safe.wien und safe.bayern voll abgedeckt.

Sprechen Sie jetzt mit uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Coming Soon: Zürich

Damit Sie im DACH Raum voll durchstarten können.

Warum ist es gerade jetzt für Unternehmen besonders wichtig einen Compliance Manager im Unternehmen zu haben? DSGVO, Geldwäsche Richtlinie und natürlich auch weitere kommende Verordnungen haben durch die hohen Strafen, welche daraus bei einem Vergehen resultieren ein bedrohliches Ausmaß erreicht.

Wir entwickeln mit unseren Kunden interne Compliance Regeln, welche dem Unternehmen helfen, gesund und erfolgreich zu wachsen.

Diese führen wir gemeinsam in Regelwerken und einem Betriebshandbuch zusammen, welches jedes Unternehmen haben sollte.

Laufende Kontrollen und Audits runden unsere Arbeiten ab. Wir sind uns bewußt dass kleine Unternehmen geringe Budgets haben, genau deshalb haben wir entsprechende Programme entwickelt, wie unser Compliance as a Service Konzept, welches speziell kleine Unternehmen unterstützt.

Interne und externe Compliance Regeln gehören laufend angepaßt und geprüft. Wir entwickeln für unsere Kunden angepaßte Konzepte und Strategien um der Herausforderung erfolgreich begegnen zu können.

Darunter fallen auch Themen wie Lizenzmanagement, welches bei angeforderten Audits von Unternehmen wie z.B.: Microsoft, zu sehr hohen Strafzahlungen führen kann. Hier beugen wir durch kontrolliertes Lizenzmanagement vor. Unser 30 jähriges Know-How im IT Bereich unterstützt uns dabei.

Zu viele Lizenzen zu haben, welche nicht verwendet werden, jedoch gekauft wurden, bindet Gelder, welche wo anders besser eingesetzt werden können. Zu wenig Lizenzen zu haben ist gefährlich, weil es bei Prüfungen zu hohen Strafzahlungen führen kann.

Deshalb arbeiten wir im Rahmen unseres Partner Netzwerkes mit der Firma Relicense zusammen.

Ihr Ansprechpartner dabei ist:

Hirsa Navid, MBA
Director Sales AT/CH

Mobile +43 664 99 111 664
hirsa.navid@relicense.com
www.relicense.com

Für Fragen steht Ihnen Frau Hirsa Navid auch immer sehr gerne direkt zur Verfügung.

Wenn das Personal als hoch gelobte Einsparungsmöglichkeit von Unternehmensberatern und unserer Meinung nach nicht als die Beste Einsparungsmöglichkeit im Unternehmen durchgeführt ist, gibt es eine andere Möglichkeit Geld einzusparen. Im Lizenzmanagemement liegt unserer Meinung nach einerseits sehr viel Geld und es ist eine sehr wichtige und strategische Aufgabe des Head of Compliance, welche Serviceleistung Sie bei uns in Anspruch nehmen können. Buchen Sie dazu einen Beratungstermin.

Viel wichtiger ist aber der Umstand, dass viele Unternehmen nicht wissen, daß Sie jederzeit seitens Microsoft oder anderen Herstellern zu einem „Lizenz-Audit“ aufgefordert werden können. Dieses ist NICHT verhandelbar, wie auch nicht bei einer Finanzamtprüfung und

im Falle einer Unterlizenzierung oder falschen Lizenzierung zieht es schwere Strafen wie z.B.: bei einer Finanzamtsprüfung, usw. nach sich. Das kann ein Unternehmen sehr schnell in die Insolvenz, bzw. in große Probleme treiben.

Wir sehen die Angelegenheit jedoch positiv und denken wie immer lösungsorientiert. Was meinen wir damit. Lizenzen und digitale Transformation können sich sehr gut in die Hände spielen. Einerseits als Einnahmequelle, weil Sie Lizenzen, welche Sie zu viele haben verkaufen können und die andere Seite ist, daß Sie mit der Kombination von gebrauchten Lizenzen und modernen Cloud-Services auch wiederum Vorteile generiert werden können. Geld haben Sie zusätzlich dabei gespart. Dazu gibt es ein entsprechendes EU-Gesetz.

Wir beraten Sie in beide Richtungen, einerseits dem Lizenz Einkauf und auch dem Lizenz Verkauf. Mit unserem Partner-Netzwerk stehen Ihnen Profis zur Seite, welche Sie dabei unterstützen, die Angelegenheit positiv zu bereinigen und auch einen strategischen Vorteil daraus zu erzielen.

Jetzt geht es darum, Einsparungen und Vorteile aus diversen Kombinationen zu erzielen. Datenschutz und digitale Transformation sind in diesem Fall eine sehr gute Kombination, welche Sie bei uns bekommen. Mit über 30 Jahren IT Erfahrung, einen ausgesprochen guten Netzwerk von Partnern kombiniert mit viel Innovation und Know How haben Sie einen für kleine Unternehmen ausgezeichneten Partner an der Hand.

Wir freuen uns auf viele persönliche Gespräche. Zum Glück gibt es safe.wien!

WTO-e-Commerce-Verhandlungen gestartet! Es werden derzeit die globalen Regeln und Verpflichtungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (e-Commerce) besprochen und ausverhandelt. Das soll einen sehr wichtigen Schritt zur Entwicklung der gesamten Handelspolitik innerhalb und auch außerhalb der europäischen Union darstellen. Es werden damit auch entsprechende notwendige rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen, welche eine Weiterentwicklung im Rahmen der e-Commerce Regelungen darstellen.

Es stellt unserer Meinung nach eine Chance dar, daß wir zu einem gemeinsamen Regelwerk finden werden, welches das unendliche Flickwerk von unterschiedlichsten Regelwerken beenden wird und endlich eine einheitliche Basis darstellt.

Als zentrales Anliegen steht in diesem Zusammenhang auch der Verbraucherschutz, welcher nachhaltig gestärkt werden soll und auch das daraus resultierende Vertrauen in die Gemeinschaft.

Folgende Themen sind ebenfalls ein integraler Bestandteil:

  1. Stärkung des Verbraucherschutzes
  2. Verbesserung der Marktzugangsbedingungen in anderen EU Ländern und der Mitgliedsstaaten der WTO
  3. Elektronische Verträge
  4. Elektronische Authentifizierung
  5. Elektronische Signatur
  6. Ungewollte elektronische Nachrichten (SPAM, …)
  7. Zollpflichten
  8. Übertragung und ugriff auf den Quellcode
  9. Grenzüberschreitender Datenfluss
  10. Datenschutz
  11. Telekommunikationsdienste
  12. Offener Internet Zugang
  13. Definitionen
  14. Wettbewerbsgarantien
  15. Lizenzierung
  16. Regulierungsbehörde für Telekommunikation
  17. Steitbeilegung und Transparenz
  18. Marktzugang
  19. IT-Dienstleistungen
  20. Telekommunikations-Dienstleistungen

Elektronische Verträge

Die Mitglieder schaffen Systeme, welche sicherstellen, dass Verträge auf elektronischen Wege abgeschlossen werden können und dass entsprechende Rechtssysteme geschaffen werden.

Alle Dienstleistungen im Bezug auf die öffentliche Gewalt (Rechtsanwälte, Notare, usw.) sind davon ausgeschlossen.Rechte an Immobilien, Gerichte, Behörden, Bürgschaftsverträge, Wertpapiere, Familienrecht, Erbrecht, usw. sind ebenfalls ausgeschlossen.

Elektronische Authentifizierung und digitale Signaturen

Die elektronische Signatur wird in Gerichtsverfahren gestärkt und soll auch anerkannt werden. Es soll auch sichergestellt werden, dass die Verwendung nicht dazu führt, dass unter gemeinsamer Zustimmung beider Parteien diese nicht als rechtsgültig anerkannt wird. Es kann auch sein, dass für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nationale Standards im Bezug auf die Authentifizierung und der digitalen Signatur gelten. Diese dürfen jedoch nicht diskriminierend oder einschränkend wirken.

Für Anwendungen wie der elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste (Drohnen?) oder auch einer Website Authentifizierung soll diese ebenfalls einsetzbar, bzw. anwendbar sein.

Verbraucherschutz

Die Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehrs ist eine elementare Grundlage welche es umzusetzen gilt. Der daraus resultierende Schutz von Verbrauchern durch Betrug, Täuschung im Bezug auf den elektronischen Geschäftsverkehrs elementar.

Dabei werden die Händler ebenfalls in die Verpflichtung genommen, in gutem Glauben zu handeln, ebenso wie genaue und nachvollziehbare Informationen im Bezug auf die gehandelten Waren und Dienstleistungen und der Bedingungen entsprechend barrierefrei bereitzustellen. Es ist ebenfalls gegebenenfalls den Verbrauchern ein Zugang zu Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen bereitzustellen.

Den Mitgliedern muß klar sein, dass alles mit dem Vertrauen der Kunden in das Gesamtkonzept im Zusammenhang steht.

Ungewollte kommerzielle Nachrichten – SPAM

Die Verbraucher sollen einmal mehr davor geschützt werden, SPAM in welcher Form auch immer zu erhalten. Ebenso ist die Zustimmung erforderlich und es müssen auch umfangreiche Möglichkeiten vorhanden sein, dass der Benutzer diese mit einfachen Mitteln abwehren kann. Der einfache Zugang zu Rechtsmittel um diese abzuwehren muss ebenfalls gegeben sein. Es muß auch klar und einfach erkennbar sein, von wem diese kommen, bzw. abgesendet werden.

Mehr Details folgen!

Wie immer stellt sich die große Frage, im speziellen bei kleinen Unternehmen, wie die digitale Transformation abgebildet und umgesetzt werden soll und kann. Es hat sich gezeigt, dass bestehende Strukturen (organisatorisch, personell und auch alle strategischen Unternehmensbereiche) diesen Wandel nur schwer umsetzen können, weil wir Menschen zu träge sind, wenn es darum geht, bestehendes und angeeignetes Verhalten abzuändern.

Deshalb setzen wir als Instrument eine kombinierte Umstrukturierung ein, welche zu Beginn ergänzend wirkt und in weiterer Folge befreiend, weil bestehende Organisationsstrukturen besser aufgelöst werden können. Dieser Prozess wird gemeinsam mit allen Mitarbeitern des Unternehmens umgesetzt und durchgeführt.

Nur so können wir Themen wie Datenschutz und digitale Transformation mit bestehenden Strukturen standardisiert umsetzen, was sehr wichtig ist. In sehr naher Zukunft wird sich unsere Arbeitsweise und unser Arbeitsleben sehr stark wandeln. Jetzt haben wir noch die Entscheidung, richtungsweisend einzuwirken.

Als weitere sehr wichtige Veränderung kommt es zu einer Öffnung der Services nach innen und nach außen. Das hat zur Folge, dass je nach Bedarf freie Ressourcen nach innen und nach außen eingesetzt werden können.

Eines der großen Hemmnisse der digitalen Transformation sind nicht die TOOL`s welche immer wieder neu von diversen Herstellern angeboten werden, sondern die Organisationsstrukturen, Denkweisen, nicht ausreichenden Informationen. Deshalb ist es meiner Meinung nach sehr wichtig, in einer harmonisierten Neudefinition der bestehenden Organisationsstrukturen, welche in erster Linie ergänzend und befreiend wirken werden, eine Neuausrichtung zu starten. Dazu haben wir uns einiges überlegt und mit unseren Kompetenzzentren, welche bedarfsorientiert mitwirken ist dieser Schritt auch möglich!

Das schenkt einerseits einen Freiraum, welcher einen Neustart ermöglicht und viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit mehr. Diese sind sehr fruchtbar und wirken ergänzend und nicht wie aktuelle Strukturen immer in Resonanz stehen. Am Ende des Tages geht es darum, dass unsere Kunden zufrieden sind, wir Ressourcen haben, welche immer und überall zusammenwirken können und vieles mehr.

Wir haben für unsere Kunden entsprechende Methoden entwickelt, welche es ermöglichen unser Konzept umzusetzen.

Am Ende des Tages arbeiten eine Person für alle und alle für einen! Das ist auch ein der natur sehr naheliegendes Prinzip. Es ist offen und lässt vieles an Veränderungen zu. Ergänzen und erweitern wird damit zu einem simplen und sehr positiven Instrument.

Wir freuen uns Ihnen unser Konzept näher bringen zu können. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin, damit Sie für sich besser erkennen können, ob Sie diesen Weg mit uns gemeinsam beschreiten wollen.

Reinhard Kobler und Partner

KI-Technologien, Blockchain & Co sind nicht mehr wegzudenken und erleichtern in vielen Bereichen die Arbeit.

Wir setzen diese Technologien speziell in unsere Office 365 und Microsoft Azure Anwendungen ein. Das ist unsere Antwort darauf, Kosten einerseits und unterstützende Maßnahmen andererseits zu integrieren und unseren Kunden einen Mehrwert zu bieten.

Sehr wichtig ist uns jedoch dabei, dass alle datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllt sind und auch die Hinweispflicht, bzw. Zustimmung.

Ein weiteres Kriterium ist es, dass diese Technologien für alle erschwinglich, leicht zugänglich und zu bedienen sind.

KI hat unserer Meinung nach die Aufgabe zu unterstützen, den Umsatz und Gewinn steigern zu können, wettbewerbsfähig zu bleiben und die Kreativität unser Business abzubilden zu verbessern.

Wir geben neuen Technologien die Möglichkeit, sich zu bewähren und unsere Kunden hilfreich zu unterstützen. Dabei weisen wir KI in die Schranken, damit alle KI-Rechte, welche wir vertreten, gewahrt bleiben. Ohne Zustimmung von uns wird kein einziger KI-Prozess seine Arbeit aufnehmen.

Sehr viel Aufmerksamkeit schenken wir der Analytischen-KI, welche unsere Kunden dabei unterstützen soll, im richtigen Moment die Besten Entscheidungen treffen zu können. Auch Sicherheitsprobleme, welche durch die KI entdeckt werden und dann entsprechende Reaktionen auslösen, werden von uns gefördert werden.

Eine sehr wichtige Vorraussetzung ist ein Team, welches einerseits fachlich und natürlich auch technisch entsprechend versiert sind, die Anforderungen entsprechend umzusetzen. Sehr oft wird aber vergessen die organisatorischen Strukturen des Unternehmens entsprechend anzupassen, damit die Vorteile der KI auch entsprechend ein- bzw. umgesetzt werden können. Deshalb beginnen wir gerade entsporechende Kompetenzzentren für alle unternehmerische Kernkompetenzen aufzubereiten, damit diese in weiterer Folge befähigt und in der Lage sind, Services in beide Richtungen umzusetzen.

Hier sehen wir bereits die vielen unterschidlichen KI funktionalen Themen, welche dann in weiterer Folge auf uns einströmen. Weiters ist auch unbedingt zu beachten, dass alle KI-Werkzeuge und KI-Technologien ethisch korrekt eingesetzt werden, damit diese auch dem Vertrauen der Menschen gerecht werden.

Unternehmensprozesse und Unternehmensabläufe sind dabei natürlich stark gefordert, angepaßt, bzw. neu definiert zu werden. Eine der wichtigsten Kernaufgaben wird es sein, den Unternehmen eine neue oder andere Sichtweise des Unternehmens zu zeigen, jedoch auch im Szenario Management wird die KI wichtige Aufgaben übernehmen.

Wir versuchen Herausforderungen zu erkennen, welche die KI besser und effektiver lösen kann und somit die Ressourcen von den Mitarbeitern nicht durch immer wiederkehrende Aufgaben reduziert werden. Die Mitarbeiter sollen weider mehr Zeit für die wichtigen Aufgaben haben. Mehr zeit für die Kunden um besser zu verstehen was diese brauchen.

Um dies zu gewährleisten sind wir auch immer auf der Suche nach Spezialisten, welche uns bei der Umsetzung unterstützen, Arbeitsabläufe mit KI und möglicherweise auch Bots zu automatisieren, bzw. zu vereinfachen.

Die unterschiedlichen Geschäftsbereiche in den Unternehmen fangen jetzt erst damit an, das Potential zu erkennen, bzw. dieses auszuloten. Wenn dieser Unternehmensprozess abgeschlossen ist, beginn die wahre Arbeit. Die Umsetzung in bestehende Systeme und die entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter die neuen Werkzeuge effektiv bedienen zu können.

Dabei unterstützen wir einerseits unsere Kunden, andererseits bereiten wir diese Prozesse so auf, damit diese möglichst vielen Kunden zur Verfügung stehen.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Jetzt!

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