Die Vorbereitung zur kommenden ePrivacy Verordnung sind eine ergänzende Maßnahme zur EU-DSGVO.
- die Verarbeitung von Informationen, die sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehen oder von den Endeinrichtungen der Endnutzer verarbeitet werden (wie beispielsweise Cookies)
- das Inverkehrbringen von Software, die elektronische Kommunikation ermöglicht, darunter das Abrufen und Darstellen von Informationen aus dem Internet (sogenannte Browser und Apps)
- die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Verzeichnisse der Nutzer elektronischer Kommunikation
- die Übermittlung von Direktwerbung an Endnutzer mittels elektronischer Kommunikation.
- Tracking & Cookies
- und natürlich vieles mehr.
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