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News

WTO-e-Commerce-Verhandlungen

WTO-e-Commerce-Verhandlungen gestartet! Es werden derzeit die globalen Regeln und Verpflichtungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (e-Commerce) besprochen und ausverhandelt. Das soll einen sehr wichtigen Schritt zur Entwicklung der gesamten Handelspolitik innerhalb und auch außerhalb der europäischen Union darstellen. Es werden damit auch entsprechende notwendige rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen, welche eine Weiterentwicklung im Rahmen der e-Commerce Regelungen darstellen.

Es stellt unserer Meinung nach eine Chance dar, daß wir zu einem gemeinsamen Regelwerk finden werden, welches das unendliche Flickwerk von unterschiedlichsten Regelwerken beenden wird und endlich eine einheitliche Basis darstellt.

Als zentrales Anliegen steht in diesem Zusammenhang auch der Verbraucherschutz, welcher nachhaltig gestärkt werden soll und auch das daraus resultierende Vertrauen in die Gemeinschaft.

Folgende Themen sind ebenfalls ein integraler Bestandteil:

  1. Stärkung des Verbraucherschutzes
  2. Verbesserung der Marktzugangsbedingungen in anderen EU Ländern und der Mitgliedsstaaten der WTO
  3. Elektronische Verträge
  4. Elektronische Authentifizierung
  5. Elektronische Signatur
  6. Ungewollte elektronische Nachrichten (SPAM, …)
  7. Zollpflichten
  8. Übertragung und ugriff auf den Quellcode
  9. Grenzüberschreitender Datenfluss
  10. Datenschutz
  11. Telekommunikationsdienste
  12. Offener Internet Zugang
  13. Definitionen
  14. Wettbewerbsgarantien
  15. Lizenzierung
  16. Regulierungsbehörde für Telekommunikation
  17. Steitbeilegung und Transparenz
  18. Marktzugang
  19. IT-Dienstleistungen
  20. Telekommunikations-Dienstleistungen

Elektronische Verträge

Die Mitglieder schaffen Systeme, welche sicherstellen, dass Verträge auf elektronischen Wege abgeschlossen werden können und dass entsprechende Rechtssysteme geschaffen werden.

Alle Dienstleistungen im Bezug auf die öffentliche Gewalt (Rechtsanwälte, Notare, usw.) sind davon ausgeschlossen.Rechte an Immobilien, Gerichte, Behörden, Bürgschaftsverträge, Wertpapiere, Familienrecht, Erbrecht, usw. sind ebenfalls ausgeschlossen.

Elektronische Authentifizierung und digitale Signaturen

Die elektronische Signatur wird in Gerichtsverfahren gestärkt und soll auch anerkannt werden. Es soll auch sichergestellt werden, dass die Verwendung nicht dazu führt, dass unter gemeinsamer Zustimmung beider Parteien diese nicht als rechtsgültig anerkannt wird. Es kann auch sein, dass für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nationale Standards im Bezug auf die Authentifizierung und der digitalen Signatur gelten. Diese dürfen jedoch nicht diskriminierend oder einschränkend wirken.

Für Anwendungen wie der elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste (Drohnen?) oder auch einer Website Authentifizierung soll diese ebenfalls einsetzbar, bzw. anwendbar sein.

Verbraucherschutz

Die Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehrs ist eine elementare Grundlage welche es umzusetzen gilt. Der daraus resultierende Schutz von Verbrauchern durch Betrug, Täuschung im Bezug auf den elektronischen Geschäftsverkehrs elementar.

Dabei werden die Händler ebenfalls in die Verpflichtung genommen, in gutem Glauben zu handeln, ebenso wie genaue und nachvollziehbare Informationen im Bezug auf die gehandelten Waren und Dienstleistungen und der Bedingungen entsprechend barrierefrei bereitzustellen. Es ist ebenfalls gegebenenfalls den Verbrauchern ein Zugang zu Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen bereitzustellen.

Den Mitgliedern muß klar sein, dass alles mit dem Vertrauen der Kunden in das Gesamtkonzept im Zusammenhang steht.

Ungewollte kommerzielle Nachrichten – SPAM

Die Verbraucher sollen einmal mehr davor geschützt werden, SPAM in welcher Form auch immer zu erhalten. Ebenso ist die Zustimmung erforderlich und es müssen auch umfangreiche Möglichkeiten vorhanden sein, dass der Benutzer diese mit einfachen Mitteln abwehren kann. Der einfache Zugang zu Rechtsmittel um diese abzuwehren muss ebenfalls gegeben sein. Es muß auch klar und einfach erkennbar sein, von wem diese kommen, bzw. abgesendet werden.

Mehr Details folgen!

13. Juni 2019/von Reinhard Kobler
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