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Allgemein, Know-How, News

Förderung von Fairness und Transparenz von Online-Vermittlungsdiensten ***I

P8_TA-PROV(2019)0398
Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (COM(2018)0238 – C8-0165/2018 – 2018/0112(COD))

LINK zur Verordnung: http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-0398_DE.html#title2

Die Grundaussage lässt sich so zusammenfassen:

Diese Verordnung trägt zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes bei, indem sie weitgehend mehr Transparenz und Fairness in den Beziehungen „Plattformen zum Geschäft“ (P2B) fördert. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören die Gewährleistung des Marktzugangs und letztlich die Auswahl der Verbraucher und das Wohlergehen der Verbraucher in der Plattformwirtschaft, die Vermeidung von Missbrauch und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure sowie die beste Nutzung von Vermittlungsmechanismen, um die Effektivität und Transparenz dieser Prozesse.

Online-Vermittlungsdienste, wie z. B. E-Commerce-Marktplätze (z.B. Amazon, eBay) und Suchmaschinen (z.B. Google Search), müssen eine Reihe von Maßnahmen umsetzen, um sicherzustellen, dass ihre vertraglichen Beziehungen zu Unternehmen (z.B. Online-Händler, Hotels) Und Restaurants Unternehmen, App-Entwickler) sind transparent, im Rahmen der ersten EU-Gesetzgebung, die sich speziell mit den Beziehungen zwischen den einzelnen Unternehmen befasst. Eines der Ziele besteht darin, unlautere Praktiken im digitalen Binnenmarkt zu stoppen.

Das nationale Verbot von „Bestpreisklauseln“ bleibt dabei unberührt.

Was bedeutet das:

Dies bedeutet, dass Betriebe weiterhin Waren und Dienstleistungen im Online-Geschäft auf ihren Web-Auftritten zu gleichen oder besseren Preisen anbieten dürfen als über ihre großen Vertragspartner, die Online-Buchungsplattformen.

Sie bringt Transparenzvorschriften in Bezug auf die Geschäftsbedingungen der Plattformen, Rankings und Datenzugang sowie ein Beschwerdemanagementsystem und eine Klagemöglichkeit von Wirtschaftsverbänden.

Wir unterstützen Sie sehr gerne dabei. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin.

Mit dieser Verordnung soll eine Rechtssicherheit geschaffen werden, welche im speziellen den Verbraucherschutz stärken sollen. Es ist davon auszugehen, daß wiederum einiege ONLINE-DIENSTE, wie z.B. Webshops vom Markt verschwinden werden, was auch KEINE Lösung ist. Deshalb schaffen wir Instrumente, welche speziell Unternehmen, welche ONLINE-DIENSTE betreiben eine Rechtssicherheit geben und einen sicheren Betrieb gewährleisten.

Deshalb ist es unserer Meinung nach immer wichtiger, die Online-Plattformen, im Funktionsumfang einerseits und im Vertrauen darin weiter zu stärken. Deshalb bieten wir unseren Kunden auch die Möglichkeit an, daß wir als unabhängige Datenschutzagentur und als freier Sachverständiger für Datenschutz & digitale Transformation auftreten.

13. Juni 2019/von Reinhard Kobler
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