Whistleblower Richtlinie ganzheitlich betrachtet – TEIL 1
P8_TA-PROV(2019)0366
Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2019 zu dem
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von
Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (COM(2018)0218 – C8-0159/2018 –
2018/0106(COD))
Überzogen, oder auch nicht. Was sind die positiven Aspekte, welche diese Richtlinie in sich birgt und wie lassen sich diese mit einem Mehrwert umsetzen.
Ich bin der Meinung, es ist eine (Unternehmens)Philosophie, welche sich im Unternehmen wiederspiegeln sollte, welche besagt, dass es immer unterschiedlich geartete Probleme im Unternehmen, sei es mit Mitarbeitern, Lieferanten, Geschäftspartnern und Kunden geben wird, weil es entweder an der unvollständigen Kommunikation, der anderen Wahrnehmung oder was auch immer liegen mag, dass Missverständnisse entstehen.
Diese zu Erkennen und die gewonnene Erkenntnis entsprechend zu verwerten ist die Herausforderung. Deshalb wird, oder ist es für das Unternehmen eine Möglichkeit, in Verbindung mit einem externen Unternehmen, eines wie wir, zusammenzuarbeiten und eine Aussprache, bzw. Problemlösung zu finden.
Sehr oft sind die Fronten sehr verhärtet und die „Betroffenen“ wollen nicht mehr mit dem Unternehmen, bzw. mit einer internen eingerichteten Abteilung sprechen, weil Sie sich unverstanden fühlen und somit auch keinen Sinn darin sehen, dass Sie sich nochmals, weil z.B.: bereits mehrmals erfolglos mit dem Unternehmen austauschen. Das betrifft kleine und große Unternehmen gleichermaßen.
Dann wird in der Eile sehr oft der Unmut mit dritten geteilt und wir wissen alle sehr genau, was am Ende der „STILLEN“ Post herauskommt. Meistens noch der Unmut von ein paar anderen Themen, worüber sich der Betroffene ärgert.
Wir arbeiten mit den Betroffenen einen entsprechenden Lösungsansatz aus, welcher dann am Ende mit dem entsprechenden Kunden von uns vertieft und eine Lösung ausgehandelt wird. Natürlich hat alles seinen „PREIS“. Es ist jedoch viel teurer, einen ruinierten Ruf des Unternehmens (der kann in Zeiten von social Media & Co sehr weit reichen) und/oder einen verlorenen Kunden, der nichts mehr kaufen wird zu haben.
Deshalb zeigen Sie gleich nach außen, dass Sie eine Anlaufstelle haben, weil es Ihnen wichtig ist, dass Sie zufriedene Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten haben.
Wir schützen unsere Kunden nachhaltig und übernehmen als Ihr Compliance Beauftragter und unterstützen Sie einerseits bei Themen des Datenschutzes, sei es die DSGVO, ePrivacy Verordnung, Geschäftsgeheimnis Richtlinie und vielen mehr. Zusätzlich setzen wir bei Bedarf und im Rahmen einer entsprechenden Beauftragung alles im Rahmen der digitalen Transformation um.
P8_TA-PROV(2019)0366 – Interpretiert und in die Praxis übersetzt!
1. Die neuen Vorschriften decken ein breites Spektrum an EU-Rechtsbereichen ab, u.a. Geldwäschebekämpfung, Unternehmensbesteuerung, Datenschutz, Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie Umweltschutz. Es steht den Mitgliedstaaten frei, die Vorschriften auf andere Bereiche auszuweiten.
- Hier wird sich zeigen, wie weit Österreich und Deutschland noch entsprechend nachbessern und regulieren wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Sie bei der Umsetzung der DSGVO bereits entsprechende Erkenntnisse gesammelt haben, was gut funktioniert und was nicht.
2. In jedem Fall bleiben Hinweisgeber auch dann geschützt, wenn sie es vorziehen, direkt externe Kanäle zu nutzen. Dieser Punkt wird seitens der Wirtschaft weiterhin kritisch gesehen, da das Unternehmen damit keinerlei Möglichkeit hat, sich wirksam gegen unberechtigte Anschuldigungen zur Wehr zu setzen.
- Zur Wehr zu setzen und nach außen zu gehen, hat möglicherweise auch den Hintergrund, dass es intern keine geeigneten Strukturen, Mobbing oder ähnliche Themen gibt.
- Wir sind jedoch trotzdem der Meinung, dass es, falls solche Themen schlagend werden, bereits zu spät für eine interne Klärung ist.
- Viel besser und nachhaltiger ist hier sicherlich die Klärung mit der „MACHT“ des dritten!
3. Auf Unionsebene sind Meldungen und Offenlegungen durch Hinweisgeber eine Möglichkeit, dem Unionsrecht und der Unionspolitik Geltung zu verschaffen: Ihre
Informationen fließen in die auf nationaler und Unionsebene bestehenden Rechtsdurchsetzungssysteme ein und tragen so dazu bei, dass Verstöße gegen das
Unionsrecht wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden, sodass Transparenz und Rechenschaftspflicht gestärkt werden.
- Das ist wirklich gut gemeint, jedoch in der Praxis haben Sie sich noch nicht wirklich viel dazu überlegt.
4. Die Whistleblower werden es schon richten.
- Hier denke ich einmal wird versucht, dass EU interne Missstände, welche selber hervorgerufen wurden, so ganz nach dem Motto „Die Geister, welche ich rief ….„ Versuche unternommen diese auf so eine Art und Weise zu bereinigen.
- Wir denken, dass es hier zu unkontrollierten Situationen kommen kann, weil es das, was es eigentlich sein sollte (nach unserer Interpretation), ein Tool um ein besseres Zusammenarbeiten, bzw. -leben zu ermöglichen eben nicht mehr ist.
5. Was die DSGVO nicht schafft, soll jetzt ….. Der in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte verankerte Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten ist ein weiterer Bereich, in dem Hinweisgeber dazu beitragen können, Verstöße gegen das Unionsrecht, die das öffentliche Interesse gefährden können, ans Licht zu bringen.
- In diesem Punkt bin ich sehr gespannt! Ja ich finde es auch wichtig, dass personenbezogene Daten geschützt werden und es muss auf jeden Fall eine entsprechende Zustimmungserklärung des Betroffenen dazu geben, dass seine Daten verarbeitet und vieles mehr werden. Es besteht auch immer trotzdem noch die Gefahr, dass es zu Gerichtsverfahren oder ähnlichen kommt.
- für Anbieter zentraler digitaler Dienste (z. B. Cloud-Computing-Dienste) und für Lieferanten grundlegender Versorgungsgüter, wie Wasser, Strom und Gas, vorsieht …. Sehr interessant, dass gerade diese hier angesprochen werden!
- und um Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften der Union zu verhindern ….. also ich als zertifizierter Datenschutzbeauftragter glaube nicht daran, dass dies damit verhindert wird, lasse mich jedoch immer wieder etwas Besseren belehren!
- für das Funktionieren des Binnenmarkts und das Wohlergehen der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind ….. das finde ich auch durchaus spannend, dass jetzt auch das Funktionieren des Marktes von den Hinweisgebern abhängen soll!
6. Zudem ist der Schutz der finanziellen Interessen der Union, der die Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen im Zusammenhang mit den Ausgaben der Union, der Erhebung von Einnahmen und Geldern der Union oder Vermögenswerten der Union betrifft, ein Kernbereich, in dem die Durchsetzung des Unionsrechts gestärkt werden muss.